Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Dietikon
Urteilsdatum: 11.10.2016
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja

Hauptdelikt: a190, Vergewaltigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen:
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Ehegatte/Partner
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 44 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte passte seine Ex-Partnerin vor ihrer Wohnung ab, drängte sich gewaltsam hinein, schlug sie nieder und vergewaltigte sie auf dem Bett unter Todesdrohungen oral und vaginal.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte stalkte und terrorisierte seine ehemalige Lebenspartnerin über Monate hinweg mit hunderten Drohanrufen und Textnachrichten. Am 17. August 2015 lauerte er ihr vor ihrer Wohnung in Dietikon auf. Als sie die Wohnungstür öffnete, stiess er sie mit Gewalt hinein, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, warf sie auf das Bett und drohte, sie und ihre Familie umzubringen. Unter ständiger Todesdrohung und körperlicher Gewalt zwang er die panische Frau zur Duldung von Oralverkehr und vollzog anschliessend gewaltsam den vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss. Zudem delinquierte er trotz laufender Probezeit und gerichtlicher Verbote unbeirrt weiter. Das Opfer erlitt Hämatome, Kopfverletzungen und ein schwerstes chronisches Trauma. Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte den Beschuldigten am 11. Oktober 2016 wegen Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB), mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung, Drohung, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 44 Monaten (3 Jahre 8 Monate) sowie einer Busse von CHF 1'000.00 und widerrief eine bedingte Vorstrafe. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an das Obergericht des Kantons Zürich und verlangte Freispruch von der Vergewaltigung sowie eine Reduktion der Strafe auf maximal 12 Monate bedingt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des Urteils. Die I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigte am 8. September 2017 die Schuldsprüche und das Strafmass vollumfänglich. Bei der Strafzumessung qualifizierte das Gericht das Verschulden als sehr schwer: Als Einsatzstrafe für die Vergewaltigung setzte es 2 ½ Jahre (30 Monate) Freiheitsstrafe an. Diese Einsatzstrafe wurde asperationsweise um 6 Monate für die mehrfachen Nötigungen auf 3 Jahre und um weitere 8 Monate für die wiederholten massiven Drohungen und Stalking-Handlungen auf insgesamt 44 Monate (3 Jahre 8 Monate) Freiheitsstrafe unbedingt erhöht. Hinzu kam die Bestätigung der Busse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) sowie des Widerrufs der Vorstrafe.

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