Fall PE22.004374

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Broye-Nord vaudois
Urteilsdatum: 23.06.2025
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Tatmittel: einvernehmlich
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 2
Deliktsperiode: 182 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: entfernt verwandt
Opferalter: Unter 14 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 13 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte betastete die 14-jährige Tochter seiner Partnerin bei mehreren Gelegenheiten über und unter der Kleidung an den Brüsten und im Intimbereich, während sie auf dem Sofa fernsahen.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte lebte im selben Haushalt mit seiner Lebenspartnerin und deren im Tatzeitpunkt 14-jähriger Tochter (der Privatklägerin). Zwischen Dezember 2021 und März 2022 nutzte er wiederholt Situationen aus, in denen er mit der Jugendlichen allein im Wohnzimmer war und sie gemeinsam auf dem Sofa fernsahen. Unter dem Vorwand von Zuneigung fasste er ihr über und unter dem Pullover an die Brüste, strich ihr über die Oberschenkel und berührte sie im Schambereich über der Unterhose. Das Mädchen fühlte sich durch die Übergriffe extrem unwohl, wagte jedoch aus Angst vor einem Auseinanderbrechen der Familie zunächst keinen offenen Widerstand. Erst nach mehreren Monaten vertraute sie sich ihrer Mutter an. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois sprach den Beschuldigten am 23. Juni 2025 der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB) schuldig, sprach ihn jedoch von den Vorwürfen der Pornografie und der sexuellen Nötigung frei. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten (Probezeit 3 Jahre), ordnete ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für Kontakte zu Minderjährigen an und verpflichtete ihn zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 5'000.00 nebst 5 % Zins seit dem 1. März 2022 an das Opfer. Gegen dieses Urteil erhob einzig der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt und beantragte vollumfänglichen Freispruch sowie die Aufhebung aller Zivil- und Nebenstrafen. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung am 9. Februar 2026 im Hauptpunkt ab und bestätigte den Schuldspruch der sexuellen Handlungen mit Kindern, die bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten (Probezeit 3 Jahre) sowie das lebenslängliche Tätigkeitsverbot vollumfänglich. Bei der Strafzumessung erachtete das Gericht das Verschulden als mittelschwer, da der Beschuldigte die Vertrauensstellung im Familienhaushalt missbraucht hatte. Einzig im Zivilpunkt hiess das Gericht die Berufung geringfügig gut und reduzierte die Genugtuung auf CHF 3'000.00 nebst 5 % Zins, da keine physische Gewaltanwendung vorlag und die Übergriffe über der Unterwäsche blieben.

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