Fall PE22.001792

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Est vaudois
Urteilsdatum: 31.01.2025
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 2
Deliktsperiode: 180 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Ehegatte/Partner
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Im Rahmen häuslicher Gewalt zwang der Beschuldigte seine Partnerin einmal auf offener Strasse zur Fellatio und sodomisierte sie ein anderes Mal in einem Kellerraum gewaltsam gegen ihren weinenden Widerstand.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte misshandelte seine Lebenspartnerin zwischen Dezember 2020 und Januar 2022 wiederholt massiv physisch und psychisch. Im Rahmen dieses Gewaltregimes zwang er sie bei zwei Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen: Bei einem ersten Vorfall drückte er ihren Kopf mitten auf der Strasse gewaltsam gegen seinen entblössten Penis und zwang sie unter Tränen zur Fellatio bis zum Samenerguss. Bei einem zweiten Vorfall zog er ihr in einem Kellerraum gewaltsam die Hosen herunter, drückte sie mit seinem vollen Körpergewicht bäuchlings auf ein Bett und vollzog gewaltsam Analverkehr, obwohl sie weinte und wiederholt 'nein' schrie. Zudem schlug er sie bei weiteren Gelegenheiten mit Fäusten und riss ihr Haare aus. Das Opfer erlitt Hämatome, Risswunden und schwere Traumatisierungen. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois sprach den Beschuldigten am 31. Januar 2025 der mehrfachen sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 aStGB) und der mehrfachen qualifizierten einfachen Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 und 2 Abs. 6 StGB) schuldig (Freispruch von einzelnen Tätlichkeiten). Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten (12 Monate unbedingt, 24 Monate bedingt mit 5 Jahren Probezeit) und widerrief den bedingten Vollzug einer früheren Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00 vom 18. Juni 2020. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt und beantragte Freispruch von der sexuellen Nötigung sowie eine milde, rein bedingte Strafe für die Körperverletzungen. An der Verhandlung zog er die Berufung bezüglich der Körperverletzungen teilweise zurück. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung am 24. November 2025 vollumfänglich ab. Bei der Strafzumessung stufte das Gericht die Tatschwere als ausgesprochen schwer ein, da die Handlungen der reinen Demütigung und Dominanz dienten. Als Einsatzstrafe für den erzwungenen Analverkehr wurden 12 Monate Freiheitsstrafe veranschlagt, welche um 8 Monate für die Fellatio und um je 4 Monate pro Fall der massiven Körperverletzungen auf insgesamt 36 Monate Freiheitsstrafe erhöht wurden. Mangels jeglicher Reue oder Tataufarbeitung war die Legalprognose ungünstig; die Bestätigung des teilbedingten Vollzugs (12 Monate fest, 24 Monate bedingt, Probezeit 5 Jahre) und des Widerrufs der Vorstrafe erfolgte ausschliesslich wegen des Verschlechterungsverbots.

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