Fall PE22.009826

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Broye-Nord vaudois
Urteilsdatum: 17.04.2025
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a190, Vergewaltigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 15
Deliktsperiode: 1460 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Ehegatte/Partner
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte zwang seine Ehefrau im Rahmen häuslicher Dominanz wiederholt zum Geschlechtsverkehr, indem er sie auf dem Bett festhielt, ihre Beine gewaltsam spreizte und trotz ihrer weinenden Gegenwehr vaginal penetrierte.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte führte mit seiner Ehefrau eine von massiver psychischer und physischer Gewalt geprägte Beziehung, in der er ein System der Kontrolle und Einschüchterung etablierte. Im März 2022 blockierte er die Geschädigte auf dem Ehebett, drückte sie mit seinem Körpergewicht nieder, spreizte gewaltsam ihre Beine und vollzog trotz ihrer ausdrücklichen verbalen Weigerung und weinenden Gegenwehr den vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss. In den folgenden Monaten wiederholte er diese Vergewaltigungen bei mindestens zwei weiteren Gelegenheiten unter Ausnützung ihrer panischen Angst. Zudem übte er mehrfache Nötigungen gegen sie aus. Das Opfer erlitt schwere Traumatisierungen und Hämatome. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois sprach den Beschuldigten am 17. April 2025 der Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 aStGB), der Nötigung (Art. 181 StGB) und der Verletzung der Buchführungspflicht schuldig (Freispruch von ungetreuer Geschäftsführung). Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 6 Monate vollzogen und 30 Monate mit einer Probezeit von 4 Jahren bedingt aufgeschoben wurden (unter Anrechnung von 2 Tagen Haft), und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg. Gegen dieses Urteil erhob einzig der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt und beantragte vollumfänglichen Freispruch von den Sexual- und Gewaltdelikten sowie eine Reduktion der Strafe auf eine milde Geldstrafe. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung am 23. September 2025 vollumfänglich ab. Bei der Strafzumessung stufte das Gericht die Culpabilität als erheblich ein: Der Beschuldigte habe seine Ehefrau über Monate terrorisiert und ihr schwerstes Unrecht zugefügt. Das Gericht bestätigte die Einsatzstrafe von 30 Monaten für die mehrfache Vergewaltigung und erhöhte diese asperationsweise um 6 Monate für die Nötigungshandlungen und die kaufmännischen Delikte auf insgesamt 36 Monate Freiheitsstrafe. Mangels Vorstrafen und Reue wurde der teilbedingte Vollzug (6 Monate fest, 30 Monate bedingt, Probezeit 4 Jahre) als schuldangemessen bestätigt.

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