Fall SB.2025.18

Meta-Informationen
Gericht: Strafgericht Basel-Stadt
Urteilsdatum: 17.10.2024
Kanton: BS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen:
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: flüchtig Bekannt
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • verminderte Schuldfähigkeit
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 12 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der somalische Beschuldigte überwältigte einen Mitpatienten im gemeinsamen Zimmer einer psychiatrischen Klinik, penetrierte ihn gewaltsam anal bis zum Samenerguss und zwang ihn anschliessend zu Masturbation und Oralverkehr. Bei der Strafzumessung wurde dem Beschuldigten eine mittel- bis schweregradig verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

Zusammenfassung

Der 35-jährige, an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie leidende Beschuldigte teilte sich am 14. April 2024 in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel ein Zimmer mit dem männlichen Privatkläger, der aufgrund einer schweren Vorerkrankung körperlich und kognitiv beeinträchtigt war. Nachdem er das Opfer unter einem Vorwand in ein Gespräch verwickelt hatte, packte er den körperlich unterlegenen Geschädigten plötzlich, riss ihm mit Gewalt Hose und Unterhose herunter und penetrierte ihn anal trotz dessen vehementer Gegenwehr und Schmerzensrufen. Nach einem erzwungenen Positionswechsel penetrierte er ihn weiter bis zum Samenerguss im Enddarm. Danach nötigte er das verängstigte Opfer gewaltsam, seinen Penis mit der Hand zu masturbieren und in den Mund zu nehmen. Das Opfer erlitt zwei Schleimhautdefekte im Rektum sowie ein massives psychisches Trauma. Das Strafgericht Basel-Stadt (Dreiergericht) verurteilte den Beschuldigten am 17. Oktober 2024 wegen mehrfacher sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 aStGB) unter Annahme einer mittel- bis schweregradig verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, deren Vollzug zugunsten einer stationären psychiatrischen Behandlung (Art. 59 StGB) aufgeschoben wurde, sowie zu einer 7-jährigen Landesverweisung. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung (Freispruch, Verzicht auf Landesverweisung). Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhob Anschlussberufung und verlangte eine Verschärfung auf 30 Monate Freiheitsstrafe und eine 10-jährige Landesverweisung. Das Appellationsgericht Basel-Stadt stellte am 24. Oktober 2025 den Schuldspruch der mehrfachen sexuellen Nötigung rechtskräftig fest und hiess beide Rechtsmittel teilweise gut. Bei der Strafzumessung stellte das Gericht gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten eine mittel- bis schwergradig verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 2 StGB) fest und reduzierte die hypothetische Tatverschuldensstrafe um zwei Drittel auf 14 Monate Freiheitsstrafe. Mehrere Vorstrafen in Österreich (u.a. zwei Sexualdelikte) rechtfertigten eine Erhöhung um 6 Monate, die in dubio wegen der bereits damals bestehenden Schizophrenie ebenfalls um zwei Drittel auf 2 Monate herabgesetzt wurde, womit die Gesamtfreiheitsstrafe auf 16 Monate (teilweise Gutheissung der Anschlussberufung) festgesetzt wurde. Der Vollzug wurde zugunsten der stationären Massnahme nach Art. 59 StGB aufgeschoben. In Gutheissung der Berufung des Beschuldigten sah das Obergericht gestützt auf Art. 66a Abs. 2 StGB (schwere psychische Erkrankung und Suizidgefahr bei Ausschaffung) vollständig von einer Landesverweisung ab. Dem Opfer wurde eine Genugtuung von CHF 8'000.00 nebst 5 % Zins seit dem 14. April 2024 zugesprochen.

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