Fall PE21.008515

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel La Côte
Urteilsdatum: 30.11.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Tatmittel: einvernehmlich
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 10
Deliktsperiode: 1095 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: entfernt verwandt
Opferalter: Unter 14 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 15 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Lebenspartner der Grossmutter nutzte unbeobachtete Momente, um die 12- bis 15-jährige Enkelin über und unter der Kleidung an Brust und Gesäss zu betasten, zweimal zu versuchen mit einem Finger in ihre Scheide einzudringen, und sie mit Zunge zu küssen.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte lebte in Partnerschaft mit der Grossmutter der Privatklägerin, welche zwischen 2017 und März 2020 regelmässig zu Besuch weilte. Über einen Zeitraum von rund drei Jahren nutzte er Gelegenheiten des Alleinseins mit dem damals 12- bis 15-jährigen Mädchen aus, um sie über und unter den Kleidern an Gesäss und Brüsten zu begrapschen und ihre Oberschenkel bis in den Schambereich zu streicheln. Bei zwei Gelegenheiten – im Wohnhaus der Grossmutter sowie auf seinem Boot auf dem Genfersee – griff er in ihre Unterhose und versuchte, mit dem Finger in ihre Vagina einzudringen. Zudem drängte er ihr einen Kuss mit Zunge auf. Die Privatklägerin erlitt erhebliche seelische Belastungen und Schamgefühle. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de La Côte verurteilte den Beschuldigten am 30. November 2022 wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit bedingtem Vollzug (Probezeit 3 Jahre) sowie einer Verbindungsbusse von CHF 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage). Im Zivilpunkt sprach das Gericht der Privatklägerin CHF 7'500.00 Genugtuung nebst 5 % Zins seit dem 1. Juli 2018 sowie CHF 810.00 Schadenersatz nebst 5 % Zins zu und verpflichtete ihn zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 16'688.70. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt und beantragte primär Freispruch, subsidär eine Geldstrafe sowie die Herabsetzung der Zivilansprüche. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Bestätigung des Urteils. Die Cour d'appel pénale bestätigte am 21. April 2023 das Urteil vollumfänglich. Bei der Strafzumessung stufte das Gericht das Tatverschulden als schwer ein. Als Einsatzstrafe für die beiden schwerwiegendsten Handlungen (die versuchten vaginalen Penetrationen mit dem Finger auf dem Boot und im Wohnhaus) setzte es mindestens 10 Monate Freiheitsstrafe (je 5 Monate) an. In Anwendung des Asperationsprinzips (Art. 49 Abs. 1 StGB) erhöhte es diese Strafe um 4 Monate für die übrigen Berührungen an Gesäss und Brust sowie um 1 Monat für den aufgedrängten Zungenkuss auf insgesamt 15 Monate Freiheitsstrafe. Mangels Vorstrafen wurde der bedingte Vollzug gewährt (Probezeit 3 Jahre) und die Verbindungsbusse von CHF 2'000.00 als spürbare Sofortsanktion bestätigt.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen