Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht)
Urteilsdatum: 02.03.2023
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a190, Vergewaltigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen:
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: flüchtig Bekannt
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 18 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte, der die Privatklägerin über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, vollzog beim zweiten Treffen in ihrer Wohnung zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, ignorierte aber ihre wiederholte, klare Aufforderung aufzuhören («it hurts»), nutzte seine körperliche Überlegenheit aus, wechselte die Stellung und führte den Akt bis zum eigenen Orgasmus fort.

Zusammenfassung

Anklagevorwurf: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 11. Februar 2021 beim zweiten persönlichen Treffen mit der über eine Dating-Plattform kennengelernten Privatklägerin in deren Wohnung den zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr fortgesetzt zu haben, nachdem die Privatklägerin ihm mehrfach unmissverständlich mitgeteilt hatte, dass sie nicht mehr wolle und dass es schmerze («it hurts»); er habe ihren Widerstand ignoriert, sie durch einen Stellungswechsel besser unter Kontrolle gebracht und den Akt bis zum eigenen Orgasmus fortgesetzt (Vergewaltigung, Art. 190 Abs. 1 StGB). Vorinstanz (Regionalgericht Bern-Mittelland, Einzelgericht, Urteil vom 2. März 2023, PEN 21 1069): Schuldspruch wegen Vergewaltigung. Bestrafung mit 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre). Landesverweisung für 6 Jahre mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB). Genugtuung von CHF 10'000.- zugesprochen. Obergericht des Kantons Bern (Urteil SK 23 590 vom 11. Dezember 2024): Der Beschuldigte focht das Urteil vollumfänglich an und beantragte Freispruch; Generalstaatsanwaltschaft und Privatklägerin beantragten übereinstimmend die Bestätigung von Schuldspruch und Strafe. Das Obergericht wies die Beweisanträge des Beschuldigten (Zeugeneinvernahmen) ab, bestätigte die vorinstanzliche Beweiswürdigung vollumfänglich und sprach ihn der Vergewaltigung schuldig. Es stufte das objektive Tatverschulden als leicht ein (keine brachiale Gewalt, aber beharrliches Vorgehen inkl. Stellungswechsel trotz klar geäusserter Ablehnung) und erachtete wie die Vorinstanz eine Einsatzstrafe von 18 Monaten als angemessen; die Täterkomponenten (keine Vorstrafen) wirkten sich neutral aus. Die vorinstanzliche Strafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt sowie die sechsjährige Landesverweisung wurden vollumfänglich bestätigt; ein schwerer persönlicher Härtefall wurde trotz der (inzwischen aufgelösten) Ehe mit einer Schweizerin verneint.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen