Fall 501 2025 137

Meta-Informationen
Gericht: Juge de police de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 18.10.2024
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 13
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 9 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte, der mit der Ex-Frau des Geschädigten liiert ist, traf am 8. Juli 2023 in Freiburg auf diesen und schlug ihm nach einem Wortwechsel mit der Faust und dem Kopf ins Gesicht, brachte ihn danach zu Fall und trat mehrfach auf ihn ein (Nasenbeinmehrfragmentbruch, Hämatom am linken Auge, Hautabschürfung am Knie).

Zusammenfassung

Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung (Vorfall vom 8. Juli 2023), Tätlichkeiten (30./31. August 2023), Diebstahls (5 Vorfälle), Diebstahlsversuchs (3 Vorfälle), geringfügigen Vermögensdelikts (Diebstahl), Drohung (30./31. August 2023), Hausfriedensbruchs (zahlreiche Vorfälle), Ausweisungsbruchs, Missachtung einer Ein- bzw. Ausgrenzung nach Art. 119 AIG (zahlreiche Vorfälle) und einer kantonalen Gastgewerbeübertretung schuldig gesprochen. Ausserdem wurde wegen ne bis in idem eine Verfahrenseinstellung für einen weiteren Ausweisungsbruch verfügt. Der eigentlichen Körperverletzung lag ein Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten (dem Ex-Ehemann seiner heutigen Partnerin) zugrunde: Am 8. Juli 2023 schlug der Beschuldigte dem Geschädigten die Faust und den Kopf ins Gesicht, brachte ihn zu Fall und trat mehrfach auf ihn ein (Nasenbeinbruch, Hämatom, Hautabschürfung); am 30. und 31. August 2023 kam es zu zwei weiteren Vorfällen mit Todesdrohung, einem Faustschlag bzw. einer Ohrfeige sowie dem Vorzeigen eines Sackmessers. Das erstinstanzliche Gericht sprach - unter Berücksichtigung mehrerer teilweise komplementärer Vorstrafen und des ausländerrechtlichen Kontexts (Landesverweisung, Rayonverbot) - eine unbedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie eine Übertretungsbusse von CHF 700.- aus und sprach dem Geschädigten eine Genugtuung von CHF 2'500.- sowie Schadenersatz von CHF 596.55 zu. Das Kantonsgericht (Cour d'appel pénal) wies die Berufung, mit der der Beschuldigte den Sachverhalt zu den Körperverletzungs-, Tätlichkeits- und Drohungsvorwürfen bestritt, vollumfänglich ab und bestätigte Schuldsprüche, Strafmass und Zivilforderungen.

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