Fall 501 2023 164

Meta-Informationen
Gericht: Juge de police de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 25.09.2023
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: kein Einfluss
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder in der ehelichen Wohnung drückte der Beschuldigte seiner am Boden liegenden Ehefrau ein Knie in den Nacken und zog immer fester, um ihr die Kinder zu entreissen, wodurch sie Hautabschürfungen am Hals/Nacken sowie Nackenschmerzen erlitt.

Zusammenfassung

Im Rahmen einer eskalierenden Auseinandersetzung um die gemeinsamen Kinder in der ehelichen Wohnung stiess der Beschuldigte seine Ehefrau zunächst zu Boden. Während sie am Boden lag und mit je einer Hand das Baby-Kindersitz sowie die gemeinsame Tochter festhielt, setzte er sich ein Knie in ihren Nacken und zog immer fester, um ihr die Kinder zu entreissen. Sie erlitt dadurch Hautabschürfungen am Hals und Nacken sowie Schmerzen und eine Druckempfindlichkeit der Halswirbelsäule (ärztlich dokumentiert). Der Einzelrichter des Bezirks Sarine sprach den Beschuldigten am 25.09.2023 der einfachen Körperverletgung (unter Ehegatten) sowie der Nötigung schuldig (vom Vorwurf der Tätlichkeiten - das vorausgegangene Zu-Boden-Stossen - wurde er in dubio pro reo freigesprochen) und verurteilte ihn zu 30 Tagessätzen à CHF 80.- Geldstrafe, bedingt bei 2 Jahren Probezeit. Der Beschuldigte focht den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung und Nötigung vollumfänglich an (Notwehr wegen zuvor erhaltener Schläge der Ehefrau); die Ehefrau erhob Anschlussberufung gegen den Freispruch von den Tätlichkeiten. Der Strafappellationshof des Kantonsgerichts Freiburg bestätigte am 25.11.2024 den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung vollumfänglich (keine unmittelbare Angriffslage, die eine Notwehr gerechtfertigt hätte) und reduzierte die Geldstrafe auf 20 Tagessätze, da die Verurteilung wegen Nötigung wegen einer bereits rechtskräftigen früheren Verfahrenseinstellung (ne bis in idem) aus dem Dispositiv gestrichen werden musste; gleichzeitig hiess es die Anschlussberufung der Ehefrau gut und sprach den Beschuldigten zusätzlich der Tätlichkeiten (Zu-Boden-Stossen, mit Busse von CHF 500.- sanktioniert) schuldig.

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