Fall 501 2021 184

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal pénal de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 09.11.2021
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) Versuch (Art. 22 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 20 Monate

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Während 2-3 Stunden schlug der Beschuldigte, ein ehemaliger Boxer, seine Partnerin wiederholt mit Fäusten und Tritten am ganzen Körper und im Gesicht sowie mit einem Plastik-Kleiderbügel auf den Oberkörper, drohte ihr mehrmals mit dem Tod ("das ist erst der Anfang, ich bringe dich um") und liess sie erst laufen, nachdem sie blutüberströmt und voller Hämatome am Boden lag; sie erlitt insgesamt 36 dokumentierte Verletzungen, blaue Flecken und Hautabschürfungen am ganzen Körper.

Zusammenfassung

Nachdem er auf dem Mobiltelefon seiner Partnerin Chatverläufe mit Freunden entdeckt hatte, setzte sich der Beschuldigte, ein ehemaliger Boxer, rittlings auf sie und schlug sie während 2 bis 3 Stunden immer wieder mit Fäusten und Tritten am ganzen Körper und im Gesicht sowie mit einem Plastik-Kleiderbügel auf den Oberkörper, wobei er ihr wiederholt mit dem Tod drohte ("das ist erst der Anfang, ich bringe dich um") und sie beschimpfte; er hinderte sie am Verlassen des Zimmers und schloss das Fenster, als sie schrie. Sie erlitt insgesamt 36 dokumentierte Verletzungen (blaue Flecken, Hautabschürfungen) am ganzen Körper und im Gesicht - schwerwiegend, aber gerade noch im Rahmen einer einfachen Körperverletzung. Rund zwei Monate zuvor hatte der Beschuldigte sie, während sie schwanger war, bereits geschlagen und zum Sturz eine Treppe hinunter gebracht; ca. drei Monate später kam es zu einem weiteren Vorfall mit Schlägen, Würgen von hinten und erneuten Todesdrohungen. Das Strafgericht des Bezirks Sarine sprach den Beschuldigten am 09.11.2021 der versuchten schweren Körperverletzung, der wiederholten Tätlichkeiten sowie der mehrfachen Drohung (je gegenüber der Partnerin) schuldig und verurteilte ihn zu 20 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate unbedingt und 10 Monate bedingt (Probezeit 5 Jahre); zwei frühere bedingte Strafen wurden widerrufen, von einer Landesverweisung wurde abgesehen. Der Beschuldigte focht die Qualifikation als versuchte schwere Körperverletzung an (er habe nie eine gesundheits- oder lebensgefährdende Verletzung für möglich gehalten) und berief sich auf den Rückzug der Strafanträge durch die Geschädigte bezüglich Tätlichkeiten und Drohung. Der Strafappellationshof des Kantonsgerichts Freiburg bestätigte am 07.09.2022 sämtliche Schuldsprüche vollumfänglich (als ehemaliger Boxer mit sportlicher Statur habe er die Gefahr schwerer Verletzungen bei einer derart lang andauernden, brutalen Attacke zumindest eventualvorsätzlich in Kauf genommen) und verzichtete abweichend von der Vorinstanz auf den unbedingten Strafteil, indem es die gesamten 20 Monate bedingt aussprach; die beiden früheren Strafen wurden entgegen der Vorinstanz nicht widerrufen.

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