Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Bern-Mittelland
Urteilsdatum: 09.11.2023
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: Messer/Stich-/Schnittwerkzeug (auch Glas/Flasche)
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: flüchtig bekannt
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Extremitäten (Arme/Beine)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Waffe/gefährlicher Gegenstand
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 9 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Männergruppen zog ein Beteiligter eine Krücke gegen den mit einem Messer drohenden Beschuldigten, worauf dieser dem wegrennenden Geschädigten das Messer aus 5-10 Metern Distanz nachwarf und ihn damit über der linken Kniekehle traf (ca. 1,5 cm lange Stichverletzung); rund 1,5 Jahre zuvor hatte der Beschuldigte bereits bei einer anderen Auseinandersetzung einen Geschädigten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, während weitere Beteiligte auf ein am Boden liegendes Opfer eintraten.

Zusammenfassung

In zwei separaten Vorfällen wurde der Beschuldigte wegen Angriffs schuldig gesprochen: Am 18.12.2020 näherte er sich einem Geschädigten, bedrohte ihn und schlug ihm nach kurzer Auseinandersetzung unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, während im Rahmen derselben Situation weitere Beteiligte einen zweiten, am Boden liegenden Geschädigten mehrfach gegen den Kopf traten. Am 02.07.2022 kam es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei Männergruppen: Der Beschuldigte trat von hinten gegen das Bein eines weggehenden Geschädigten und nahm ein Messer hervor, das er drohend gegen seinen Bauch hielt; als ein anderer Beteiligter eine Krücke gegen ihn einsetzte, rannte der fliehende E. davon, woraufhin der Beschuldigte ihm das Messer aus 5 bis 10 Metern Distanz nachwarf. Das Messer traf E. über der linken Kniekehle und verursachte eine rund 1,5 cm lange Stichverletzung. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Beschuldigten am 09.11.2023 des Angriffs (zweifach), der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, der Beschimpfung sowie diverser Übertretungen (geringfügiger Diebstahl, Schwarzfahren, Betäubungsmittelkonsum) schuldig und verurteilte ihn unter Einbezug einer widerrufenen bedingten Jugendstrafe zu einer Gesamtstrafe von 9 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt sowie zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der Beschuldigte legte Berufung ein, beschränkte diese jedoch ausdrücklich auf die Strafzumessung und den Widerruf; sämtliche Schuldsprüche blieben unangefochten und wurden rechtskräftig. Das Obergericht des Kantons Bern hiess die Berufung am 29.05.2024 teilweise gut: Es sah vom Widerruf der mit Urteil der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland vom 09.04.2019 ausgesprochenen bedingten Geldstrafe ab und verurteilte den Beschuldigten zwar ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, schob deren Vollzug jedoch bedingt auf bei einer Probezeit von 5 Jahren unter Anordnung von Bewährungshilfe für die gesamte Dauer der Probezeit.

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