Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 40
Vollzug: bedingt
Die Betreiberin eines Coiffeursalons führte an einer Kundin eine Laser-Haarentfernung mit einem unerlaubt aus China importierten, falsch klassifizierten und tatsächlich der höchsten Laserklasse 4 angehörenden Lasergerät durch, ohne über eine entsprechende Ausbildung oder ärztliche Betreuung zu verfügen, wodurch die Kundin erhebliche, teils entzündete Hautverbrennungen an den Extremitäten erlitt.
Die Beschuldigte, Betreiberin eines Coiffeursalons, führte bei einer Kundin eine Laser-Haarentfernungsbehandlung durch und verwendete dazu unerlaubterweise ein aus China importiertes Lasergerät, das über eine falsche Laserklassifizierung verfügte (deklariert als nicht existente Klasse IIb, tatsächlich der höchsten und gefährlichsten Klasse 4 zugehörig, welche für kosmetische Laserbehandlungen ungeeignet ist). Die Kundin klagte während der Behandlung über starke, ungewohnte Schmerzen, worauf die Behandlung abgebrochen werden musste; sie erlitt in der Folge Hautverbrennungen an mehreren Körperstellen, welche sich am Arm entzündeten und antibiotisch behandelt werden mussten. Die Beschuldigte hatte das Gerät weder bei einer offiziellen Vertriebsstelle bezogen noch verfügte sie über eine Ausbildung im Umgang mit Lasergeräten für kosmetische Behandlungen, noch zog sie die notwendige ärztliche Betreuung bei. Das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft bestätigte am 24.02.2023 den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und verurteilte die Beschuldigte zu 40 Tagessätzen à CHF 110.- Geldstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, mit der Weisung, künftig keine kosmetischen Behandlungen mehr auszuüben. Die Beschuldigte legte vollumfängliche Berufung ein und beantragte Freispruch, da sie u.a. geltend machte, korrekt gehandelt und nicht sorgfaltswidrig gehandelt zu haben. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies die Berufung am 04.01.2024 ab und bestätigte den Schuldspruch sowie das Strafmass von 40 Tagessätzen unverändert; die mehrfache Sorgfaltswidrigkeit (ungeprüfter Direktimport, fehlender Sachkundeausweis, keine ärztliche Fachperson beigezogen) wurde leicht straferhöhend gewichtet.