Fall 460 22 208

Meta-Informationen
Gericht: Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft
Urteilsdatum: 16.11.2021
Kanton: BL
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB)
Tatmittel: Fahrzeug/Motorfahrzeug
Vorsatzform: Fahrlässigkeit
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: Tod des Opfers
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Lebensgefahr für das Opfer
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 8 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte trat mit seinem selbst umgebauten Verkaufswagen die Fahrt an, ohne die Schlossriegel der 140cm hohen Seitenklappe vollständig zu verriegeln; die Klappe öffnete sich während der Fahrt in die Gegenfahrbahn hinein, wo ein entgegenkommender Lastwagenfahrer von einem darin verbauten Metallteil im Brustbereich getroffen und tödlich verletzt wurde.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, Fahrzeugführer, -halter, -eigentümer und Konstrukteur eines selbst umgebauten Verkaufswagens, trat am Morgen des 13.01.2020 die Fahrt an, ohne zuvor die Schlossriegel der 140cm hohen Seitenklappe vollständig zu verriegeln, obwohl ihm die von einer offenen Klappe ausgehende Gefahr bewusst war (er hatte die ursprünglichen Riegel bereits zuvor durch grössere ersetzt). Während der Fahrt öffnete sich die Klappe und ragte in die Gegenfahrbahn hinein; ein entgegenkommendes Sattelmotorfahrzeug kollidierte mit ihr, wobei dessen Fahrer von einem in der Klappe verbauten Aluminium-Metallteil im Brustkorb getroffen und tödlich verletzt wurde. Das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft sprach den Beschuldigten am 16.11.2021 der fahrlässigen Tötung sowie mehrerer fahrzeugtechnischer SVG-Übertretungen (nicht betriebssicheres/vorschriftsgemässes Fahrzeug, fehlender Fahrzeugausweis, Missachtung der ausserordentlichen Prüfpflicht, Gewichts-/Traglastüberschreitungen) schuldig und verurteilte ihn zu 8 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 4 Jahre) sowie zu einer Busse von CHF 1200.-. Der Beschuldigte legte vollumfängliche Berufung ein und beantragte Freispruch von sämtlichen Vorwürfen, wobei er insbesondere geltend machte, nicht er, sondern eine Drittperson habe die Riegel zuletzt geöffnet bzw. nicht wieder verschlossen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies die Berufung am 13.06.2023 vollumfänglich ab und bestätigte sämtliche erstinstanzlichen Schuldsprüche und das Strafmass unverändert: Als einziger Fahrzeugführer, -halter und -eigentümer sei es überwiegend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte selbst die Riegel nicht vollständig geschlossen habe, zumal ihm bereits sieben Tage zuvor an einem baugleichen Fahrzeug ein ähnlicher Vorfall unterlaufen sei.

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