Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Emmental-Oberaargau
Urteilsdatum: 30.03.2022
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) Versuch (Art. 22 StGB)
Tatmittel: Fahrzeug/Motorfahrzeug
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Opfer: 2
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Lebensgefahr für das Opfer
Besonderheiten:
  • Versuch
  • Verletzung Beschleunigungsgebot
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Nachdem er das Auto der Tante seiner Ex-Ehefrau und deren Ehemann auf offener Strasse erkannt hatte, wendete der Beschuldigte sein Fahrzeug, verfolgte die beiden und fuhr ihnen anschliessend mit rund 139 km/h absichtlich frontal ins Heck ihres mit ca. 70 km/h fahrenden Autos, wobei beide Fahrzeuge Totalschaden erlitten; die Geschädigten kamen dabei nur durch Zufall mit leichten Verletzungen davon.

Zusammenfassung

Auf der Suche nach seiner Ex-Ehefrau, mit der er wegen eigener Verfehlungen im Streit lag, begegnete der Beschuldigte zufällig dem Auto von deren Tante D. und deren Ehemann C. auf offener Strasse, wendete sein Fahrzeug und folgte ihnen. Anschliessend beschleunigte er auf rund 139-144 km/h und fuhr absichtlich frontal in das mit ca. 70 km/h fahrende Heck ihres Autos, welches von der Fahrbahn geschleudert wurde und sich im Wiesland drehte; beide Fahrzeuge erlitten Totalschaden. Die Geschädigten erlitten dabei nur leichte Verletzungen (Muskelverspannung der Halswirbelsäule bzw. leichte Beschwerden im Schultergürtel-/Rückenbereich) sowie psychische Beeinträchtigungen - deutlich glimpflicher, als angesichts der Wucht des Aufpralls zu erwarten gewesen wäre. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau sprach den Beschuldigten am 30.03.2022 der mehrfach begangenen (an zwei Opfern) versuchten schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu 36 Monaten Freiheitsstrafe, davon 12 Monate unbedingt und 24 Monate bedingt (Probezeit 2 Jahre), sowie zu 5 Jahren Landesverweisung; den bedingten Vollzug einer früheren Geldstrafe widerrief es nicht. Der Beschuldigte bestritt mit vollumfänglicher Berufung die Absichtlichkeit der Kollision (Version: missglücktes Überholmanöver) und verlangte Freispruch sowie Aufhebung der Landesverweisung. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 16.08.2023 den Schuldspruch vollumfänglich: Die vom Beschuldigten behauptete Überholmanöver-Version liess sich mit den objektiven Spuren (Frontalkollision mit dem Heck, Fahrzeugdeformationen, übereinstimmende Zeugenaussagen zur Geschwindigkeit) nicht vereinbaren und war widersprüchlich. Bei der Strafzumessung errechnete die Kammer wegen stärkerer Asperation zwischen den beiden Opfern und trotz einer Reduktion von 3 Monaten wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots (rund 4,5 Jahre Verfahrensdauer) eine höhere Strafe (42 statt 36 Monate), durfte diese aber wegen des Verschlechterungsverbots (nur der Beschuldigte hatte Berufung erhoben) nicht über die vorinstanzlichen 36 Monate hinaus anheben; der teilbedingte Vollzug (12 unbedingt/24 bedingt) sowie die Landesverweisung wurden ebenfalls vollumfänglich bestätigt.

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