Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Urteilsdatum: 15.06.2022
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja

Hauptdelikt: Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB)
Tatmittel: Würgen/Drosseln
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Lebensgefahr für das Opfer
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 44 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Im Rahmen einer von wiederholter häuslicher Gewalt geprägten On-off-Beziehung würgte der Beschuldigte seine (Ex-)Partnerin aus nichtigem Anlass unvermittelt von hinten, bis sie das Bewusstsein verlor; über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren kam es zudem wiederholt zu weiteren Körperverletzungen und Todesdrohungen zu ihrem Nachteil sowie einmalig auch zum Nachteil eines Dritten.

Zusammenfassung

Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren (August 2019 bis Januar 2021) übte der Beschuldigte in einer von häuslicher Gewalt geprägten, wechselhaften On-off-Beziehung wiederholt Gewalt gegen seine Partnerin D. aus - unter anderem durch Werfen von Gegenständen (Eisenstange, Hammer, Schere) und mehrfache Schläge - und drohte ihr wiederholt unter Hochhalten von Gegenständen (Hammer, Salontisch) mit dem Tod ("je vais te tuer"); einmalig wurde auch ein Dritter (der Strafkläger C., der D. unterstützte) Opfer einer Körperverletzung und einer Todesdrohung. Höhepunkt der Gewalteskalation war der 15.08.2020: Aus nichtigem Anlass griff der Beschuldigte D. unvermittelt von hinten an und würgte sie, bis sie ohnmächtig wurde (geröteter Rachen, Schluckstörungen, Druckdolenz am Hals ärztlich dokumentiert). Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland sprach den Beschuldigten am 15.06.2022 der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen (teilweise mit gefährlichem Gegenstand begangenen) einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung sowie des Betäubungsmittelkonsums schuldig (vom Vorwurf der verspäteten Verlängerung der Niederlassungsbewilligung nach AIG wurde er freigesprochen) und verurteilte ihn zu 44 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt sowie zu 6 Jahren Landesverweisung. Der Beschuldigte focht das Urteil in allen belastenden Punkten vollumfänglich an und beantragte Freispruch von praktisch allen Vorwürfen. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 23.06.2023 sämtliche Schuldsprüche vollumfänglich, einschliesslich der rechtsmedizinisch hergeleiteten Lebensgefahr beim Würgevorfall (Bewusstlosigkeit als Indiz für eine Hirndurchblutungsstörung). Bei der Strafzumessung errechnete die Kammer aufgrund mehrfacher, einschlägiger Vorstrafen wegen häuslicher Gewalt gegen seine frühere Ehefrau sowie wegen erneuter Delinquenz während des laufenden Verfahrens eine höhere Strafe als die Vorinstanz, durfte diese aber wegen des Verschlechterungsverbots (nur der Beschuldigte hatte Berufung erhoben) nicht über die vorinstanzlichen 44 Monate hinaus erhöhen. Die 6-jährige Landesverweisung (Katalogtat) wurde ebenfalls vollumfänglich bestätigt.

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