Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Urteilsdatum: 03.08.2021
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) Versuch (Art. 22 StGB)
Tatmittel: stumpfer/gefährlicher Gegenstand
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: flüchtig bekannt
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Waffe/gefährlicher Gegenstand
  • Lebensgefahr für das Opfer
Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Auf dem Parkplatz eines Campingplatzes schlug der Beschuldigte von hinten mit einem ca. 1 m langen, harten Gegenstand nach dem Kopf des ihm nur flüchtig bekannten Opfers, das auswich, und versetzte ihm anschliessend, als es zu flüchten versuchte, zwei weitere Schläge gegen Rücken und Schulter, wodurch das Opfer in die Knie sackte; die Tat löste bei ihm eine posttraumatische Belastungsstörung und eine schwere depressive Episode mit fast zweijähriger Arbeitsunfähigkeit aus.

Zusammenfassung

Auf dem Besucherparkplatz eines Campingplatzes schlug der Beschuldigte von hinten mit einem ca. 1 m langen, harten Gegenstand (dessen genaue Art - möglicherweise ein Baseballschläger - nicht mehr feststellbar war) in Richtung des Kopfes des ihm kaum bekannten Opfers, welches auswich und dadurch nicht getroffen wurde. Als das Opfer daraufhin einige Meter floh, folgte ihm der Beschuldigte und versetzte ihm mit demselben Gegenstand einen Schlag gegen den Rücken (das Opfer sackte in die Knie) sowie einen weiteren gegen die linke Schulter. Die objektiven Verletzungen (Schwellungen, Hautverfärbung) waren gering, jedoch entwickelte das Opfer in der Folge eine posttraumatische Belastungsstörung und eine schwere depressive Episode mit fast zweijähriger Arbeitsunfähigkeit und Stellenverlust. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland sprach den Beschuldigten am 03.08.2021 - der milderen Eventualanklage folgend - der versuchten (statt vollendeten) schweren Körperverletzung schuldig, da der für die Vollendung entscheidende wuchtige Kopftreffer misslungen war, und verurteilte ihn zu 24 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre) sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.- wegen unsorgfältiger Aufbewahrung einer Waffe; von zwei weiteren Waffengesetz-Vorwürfen wurde er freigesprochen. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Straf- und Zivilkläger erhoben Berufung und verlangten einen Schuldspruch wegen vollendeter (statt versuchter) schwerer Körperverletzung sowie eine höhere Strafe (36 statt 24 Monate); der Beschuldigte selbst focht das Urteil nicht an. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 10.08.2022 die vorinstanzliche Rechtsauffassung vollumfänglich: Die tatsächlichen psychischen und physischen Folgen erreichten die Schwelle einer vollendeten schweren Körperverletzung nicht, weshalb es beim Schuldspruch wegen Versuchs blieb; obwohl das Obergericht mangels Berufung des Beschuldigten nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden war, kam es bei der Strafzumessung im Ergebnis wieder auf dieselben 24 Monate Freiheitsstrafe bedingt wie die Vorinstanz.

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