Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Hinwil
Urteilsdatum: 20.11.2025
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: Alkohol
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 7 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

In einer Bahnhofsunterführung schlug der Beschuldigte einem ihm unbekannten Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung zweimal wuchtig mit der Faust ins Gesicht, wodurch das Opfer zu Boden stürzte und erhebliche Zahn- sowie Kieferverletzungen erlitt, die zahnärztlich behandelt werden mussten und zu einer mehrwöchigen Arbeitsunfähigkeit führten.

Bemerkungen

Nebensanktion: bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 60.– (Probezeit 3 Jahre) sowie Busse Fr. 300.–.

Zusammenfassung

Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB), fahrlässiger einfacher Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 StGB) und vorsätzlicher Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz (§ 27 Abs. 1 HuG). Der Beschuldigte schlug einem Unbekannten in einer Unterführung mit der Faust ins Gesicht (Zahn- und Kieferverletzungen); zudem biss sein Hund eine Spaziergängerin in die Wade. Freispruch von weiteren Vorwürfen (Schlag mit Holzscheit). Strafzumessung: Einsatzstrafe von 7 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre) für die einfache Körperverletzung, kumulativ Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 60.– bedingt für die fahrlässige Körperverletzung sowie Busse von Fr. 300.–.

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