Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 7 Monate
Vollzug: bedingt
In einer Bahnhofsunterführung schlug der Beschuldigte einem ihm unbekannten Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung zweimal wuchtig mit der Faust ins Gesicht, wodurch das Opfer zu Boden stürzte und erhebliche Zahn- sowie Kieferverletzungen erlitt, die zahnärztlich behandelt werden mussten und zu einer mehrwöchigen Arbeitsunfähigkeit führten.
Nebensanktion: bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 60.– (Probezeit 3 Jahre) sowie Busse Fr. 300.–.
Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB), fahrlässiger einfacher Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 StGB) und vorsätzlicher Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz (§ 27 Abs. 1 HuG). Der Beschuldigte schlug einem Unbekannten in einer Unterführung mit der Faust ins Gesicht (Zahn- und Kieferverletzungen); zudem biss sein Hund eine Spaziergängerin in die Wade. Freispruch von weiteren Vorwürfen (Schlag mit Holzscheit). Strafzumessung: Einsatzstrafe von 7 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre) für die einfache Körperverletzung, kumulativ Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 60.– bedingt für die fahrlässige Körperverletzung sowie Busse von Fr. 300.–.