Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 150
Vollzug: bedingt
Bei einem Zusammentreffen mit seiner Ex-Partnerin und deren neuem Partner attackierte der Beschuldigte den im Auto sitzenden Mann mit einem ausgefahrenen Teppichmesser durch Schnittbewegungen gegen dessen Beine, versetzte ihm später einen Tritt gegen das Schienbein und versuchte ihn mit einem wuchtigen Faustschlag gegen den Kopf zu treffen.
Freispruch von den Vorwürfen der Drohung und Tätlichkeiten.
Verurteilung wegen versuchter qualifizierter einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) und versuchter einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte führte Schnittbewegungen mit einem Teppichmesser gegen die Beine des neuen Partners seiner Ex-Partnerin aus, trat ihn gegen das Schienbein und versuchte ihn mit der Faust gegen den Kopf zu schlagen. Strafzumessung: Einsatzstrafe von 150 Tagessätzen für den Messerangriff, asperiert um 25 Tagessätze für den Faustschlag und 35 Tagessätze für den Tritt auf 210 Tagessätze, nach Strafmilderung (persönliche Verhältnisse) festgesetzt auf 150 Tagessätze Geldstrafe zu Fr. 40.– bedingt (Probezeit 2 Jahre).