Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Uster
Urteilsdatum: 15.05.2025
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) Versuch (Art. 22 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Familienangehörige
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 16 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Während der nächtlichen Autofahrt auf der Autobahn bei 100–120 km/h schlug der Beschuldigte seinem Schwager, der das Fahrzeug lenkte, mehrfach mit der Faust wuchtig ins Gesicht (akute Unfall- und Verletzungsgefahr); später attackierte er ihn vor dem Wohnhaus erneut mit Faustschlägen und Würgegriffen.

Bemerkungen

Einsatzstrafe gebildet für versuchte schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB); von einer Landesverweisung wurde gemäss Art. 66a StGB abgesehen.

Zusammenfassung

Verurteilung wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung (Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB), grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) und mehrfacher Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte schlug seinen Schwager während der Autofahrt bei Tempo 100-120 km/h mehrfach mit der Faust ins Gesicht und attackierte ihn später erneut vor der Wohnung. Strafzumessung: Einsatzstrafe 18 Monate Freiheitsstrafe für versuchte schwere Körperverletzung, nach Täterkomponente reduziert auf 16 Monate Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre); für Drohung und SVG kumulativ Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 120.– bedingt (Probezeit 3 Jahre).

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