Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 16 Monate
Vollzug: bedingt
Während der nächtlichen Autofahrt auf der Autobahn bei 100–120 km/h schlug der Beschuldigte seinem Schwager, der das Fahrzeug lenkte, mehrfach mit der Faust wuchtig ins Gesicht (akute Unfall- und Verletzungsgefahr); später attackierte er ihn vor dem Wohnhaus erneut mit Faustschlägen und Würgegriffen.
Einsatzstrafe gebildet für versuchte schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB); von einer Landesverweisung wurde gemäss Art. 66a StGB abgesehen.
Verurteilung wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung (Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB), grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) und mehrfacher Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte schlug seinen Schwager während der Autofahrt bei Tempo 100-120 km/h mehrfach mit der Faust ins Gesicht und attackierte ihn später erneut vor der Wohnung. Strafzumessung: Einsatzstrafe 18 Monate Freiheitsstrafe für versuchte schwere Körperverletzung, nach Täterkomponente reduziert auf 16 Monate Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre); für Drohung und SVG kumulativ Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 120.– bedingt (Probezeit 3 Jahre).