Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 26.02.2025
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Extremitäten (Arme/Beine)
Substanzeinfluss: kein Einfluss
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 12 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Drei Türsteher einer Bar überwältigten einen friedlich wartenden Gast, zogen ihn die Treppe hinunter, schlugen ihn zu Boden, verdrehten ihm gewaltsam beide Arme und traten auf seine Hand, wodurch das Opfer beidseitige mehrfragmentäre dislozierte Handgelenkfrakturen erlitt, die viermal operiert werden mussten.

Bemerkungen

Gemeinschaftliche Tat dreier Türsteher. Beschuldigter 1: 12 Monate bedingt (Zusatzstrafe, Probezeit 3 Jahre); Beschuldigter 2: 13 Monate bedingt (Probezeit 2 Jahre); Beschuldigter 3: 7 Monate bedingt (Probezeit 2 Jahre).

Zusammenfassung

Verurteilung wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB). Drei Sicherheitsangestellte (Türsteher) brachten einen Gast eines Lokals gewaltsam zu Fall, fixierten ihn am Boden und fügten ihm durch Tritte und gewaltsames Verdrehen der Hände beidseitige schwere Handgelenksfrakturen mit langer Genesungsdauer zu. Strafzumessung für Beschuldigten 1: Einsatzstrafe 12 Monate, erhöht auf 15 Monate wegen Vorstrafe, nach Asperation im Rahmen retrospektiver Konkurrenz ausgefällt als bedingte Zusatzstrafe von 12 Monaten Freiheitsstrafe (Probezeit 3 Jahre) zu einem Vorurteil.

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