Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 50
Vollzug: bedingt
Bei einer Auseinandersetzung in einer Sammelgarage biss die Beschuldigte ihren Ex-Partner (mit dem sie ein gemeinsames Kind hat) im Gerangel um einen entwendeten Autoschlüssel mit den Zähnen in die Hand und fügte ihm eine behandlungsbedürftige Fleischwunde zu.
Notwehrexzess gemäss Art. 16 Abs. 1 StGB strafmildernd berücksichtigt.
Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Art. 16 Abs. 1 StGB – Notwehrexzess) und übler Nachrede (Art. 173 Ziff. 1 StGB). Im Streit um einen Fahrzeugschlüssel in einer Garage biss die Beschuldigte ihren Ex-Partner in die Hand (Fleischwunde). Zudem verfasste sie ein ehrverletzendes Schreiben an die KESB. Strafzumessung: Einsatzstrafe von 40 Tagessätzen Geldstrafe für die einfache Körperverletzung (strafmildernder Notwehrexzess berücksichtigt), asperiert um 10 Tagessätze für die üble Nachrede auf insgesamt 50 Tagessätze zu Fr. 80.– bedingt (Probezeit 2 Jahre).