Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Horgen
Urteilsdatum: 22.07.2021
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Familienangehörige
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: kein Einfluss
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 7 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei einem Erbstreit auf einem Seegrundstück attackierte der Beschuldigte seine Verwandte, stiess sie eine Böschung hinunter, drückte sie mit voller Wucht gegen die Brust an einen Zaun, griff wiederholt nach ihrem Hals und bedrohte sie massiv mit dem Tod.

Bemerkungen

Erbengemeinschaftskonflikt. Nebensanktion: bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu Fr. 60.– (Probezeit 3 Jahre) sowie Verbindungsbusse Fr. 1'300.–.

Zusammenfassung

Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB), mehrfacher Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) und mehrfacher Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 1 StGB). Im Rahmen von Erb- und Nachbarschaftskonflikten attackierte der Beschuldigte eine Verwandte auf einem Seegrundstück gewaltsam, stiess sie eine Böschung hinunter, presste sie an einen Zaun und griff nach ihrem Hals unter Todesdrohungen. Strafzumessung: Einsatzstrafe von 7 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre) für Körperverletzung und Drohung, zuzüglich Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu Fr. 60.– bedingt für die weiteren Delikte sowie Busse von Fr. 1'300.–.

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