Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 32 Monate
Vollzug: teilbedingt
Nach einem Streit um Zigaretten verfolgte der Beschuldigte das Opfer und stach vor einem Pub mit einem Küchenmesser kraftvoll von oben herab gegen dessen Kopf und Gesicht; das Opfer riss schützend den linken Arm hoch und erlitt eine Stichwunde am Unterarm.
Obligatorische Landesverweisung für 7 Jahre und Ausschreibung im SIS angeordnet. Mitbeschuldigter B. wegen versuchter einfacher KV (Metallstange) zu 9 Monaten bedingt verurteilt.
Auseinandersetzung vor einem Zürcher Pub nach einem vorangegangenen Diebstahl von Zigaretten. Der Beschuldigte A. verfolgte gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten B. (bewaffnet mit Metallstange) das Opfer und stach kraftvoll mit einem Küchenmesser von oben herab gegen den Kopf-/Gesichtsbereich des Opfers, welches den linken Unterarm schützend vorhielt und dort getroffen wurde. Schuldig der versuchten schweren Körperverletzung (Art. 122 lit. a i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB). Strafzumessung: Hypothetische Einsatzstrafe für vollendetes Delikt 48 Monate, Versuchsreduktion auf 34 Monate, Täterkomponente (schwere Jugend/Traumatisierung) minus 2 Monate, resultierend in 32 Monaten Freiheitsstrafe. Vollzug teilbedingt: 10 Monate unbedingt, 22 Monate aufgeschoben bei 4 Jahren Probezeit. Obligatorische Landesverweisung für 7 Jahre angeordnet.