Fall DG110009-L

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 12.05.2011
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 6
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja

Hauptdelikt: schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) Versuch (Art. 22 StGB)
Tatmittel: andere/mehrere
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Opfer: 3
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: kein Einfluss
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Waffe/gefährlicher Gegenstand
Besonderheiten:
  • Versuch
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Nach einem Meisterschaftsspiel im Stadion Letzigrund schoss der Beschuldigte mit einer Signalpistole mehrfach pyrotechnische Knallpatronen gezielt in die dicht gedrängte Zuschauermenge der gegnerischen Fans und verletzte mehrere Personen durch Knalltraumata und Gehörschäden.

Bemerkungen

Zusätzliche Busse Fr. 1'000.-. Widerruf zweier Vorstrafen (130 und 14 Tagessätze) in die Gesamtstrafe einbezogen.

Zusammenfassung

Anklage wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, Sprengstoffdelikten etc. nach Ausschreitungen beim Spiel FCZ gegen FC Basel am 17. Mai 2009. Der Beschuldigte feuerte mit einer Signalpistole 4 Knallpatronen in die Zuschauermenge. Freispruch vom Vorwurf der Lebensgefährdung (Art. 129 StGB), da keine unmittelbare Lebensgefahr nachgewiesen werden konnte. Schuldsprüche wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 2/3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Art. 37 Ziff. 1 Sprengstoffgesetz, mehrfacher fahrlässiger Betriebsstörung (Art. 239), mehrfachen Hausfriedensbruchs (Art. 186) und Nötigung (Art. 181). Einsatzstrafe für versuchte schwere Körperverletzung 16 Monate, erhöht durch Asperation und Vorstrafen auf 30 Monate Gesamtfreiheitsstrafe (teilbedingt: 10 Monate unbedingt, 20 Monate bedingt bei 5 Jahren Probezeit) plus Busse Fr. 1'000.-.

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