Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 132 Monate
Vollzug: unbedingt
Unter dem Vorwand sexueller Dienstleistungen suchte der Beschuldigte eine Escort-Dame in ihrem Apartment auf, würgte sie aus Habgier zweimal nacheinander bis zur Bewusstlosigkeit und liess sie im Glauben, sie getötet zu haben, lebensgefährlich verletzt zurück, um Wertsachen und Geldkarten zu rauben.
Der Beschuldigte kontaktierte die Privatklägerin, eine Escort-Dame, am 26. Juni 2018 unter dem Vorwand sexueller Dienstleistungen und würgte sie in ihrem Apartment zweimal nacheinander bis zur Bewusstlosigkeit, um sie zu berauben; dabei nahm er ihren Tod zumindest in Kauf (eventualvorsätzlicher versuchter Mord, Art. 112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, qualifiziert durch den besonders verwerflichen Beweggrund der Habgier). Anschliessend entwendete er ihre Wertsachen (Raub, Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und versuchte am Folgetag erfolglos, mit ihren Bankkarten Bargeld zu beziehen (versuchter Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Art. 147 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB). Der im Glauben, sein Opfer getötet zu haben, geflohene Beschuldigte setzte sich für über drei Jahre nach Brasilien ab. Das Gericht attestierte eine leicht verminderte Schuldfähigkeit und würdigte das nach der Verhaftung abgelegte umfassende Geständnis samt Reue deutlich strafmindernd. Der Beschuldigte (brasilianischer Staatsangehöriger) wies eine einmalige, nicht einschlägige Vorstrafe (mehrfache Entwendung zum Gebrauch, 2018) auf; vom Widerruf der zugehörigen bedingten Geldstrafe wurde abgesehen. Sanktion: Freiheitsstrafe von 11 Jahren (unbedingt) sowie ambulante Massnahme (Art. 63 StGB); Landesverweisung für 10 Jahre mit SIS-Ausschreibung (Art. 66a Abs. 1 lit. a und c StGB).