Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 24 Monate
Vollzug: teilbedingt
Der Beschuldigte packte eine 14-jährige Bekannte am Oberarm, drückte sie gegen die Wand und entwendete ihr gewaltsam das Smartphone (Raub), nachdem er sie zuvor über einen längeren Zeitraum wiederholt unsittlich berührt und in der Folge bedroht und beschimpft hatte. Die hypothetische Einsatzstrafe für den Raub betrug 6 Monate. Für die übrigen Delikte - insb. sexuelle Handlungen mit Minderjährigen - und aufgrund eines sexuellen Rückfalls kamen aspirierend weitere 18 Monate hinzu.
Einsatzstrafe wurde für Raub gebildet (6 Monate), geschärft für Art. 187 StGB (+12 M.), Drohung (+2 M.) und Vorstrafen (+4 M.).
Der Beschuldigte attackierte am 21. März 2017 in Bülach eine damals 14-jährige Bekannte (die Privatklägerin), packte sie am linken Oberarm, drückte sie mit Wucht gegen die Wand und entwendete ihr gewaltsam ihr Smartphone (iPhone 6s Plus im Wert von ca. CHF 659.00), primär um an die darin enthaltenen Daten und die SIM-Karte zu gelangen (Raub). Das Opfer erlitt dadurch Schmerzen. Zuvor hatte der Beschuldigte die Jugendliche zwischen Frühjahr 2014 und Frühjahr 2016 unter Ausnützung eines besonderen Vertrauensverhältnisses als Ersatzvater wiederholt unsittlich berührt (mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern). Nach der Wegnahme bedrohte er eine Angehörige des Opfers, beschimpfte die Beteiligten mehrfach wüst und widersetzte sich behördlichen Rayonverfügungen. Das Bezirksgericht Bülach (I. Abteilung) sprach den Beschuldigten am 29. August 2018 des Raubes (Art. 140 Ziff. 1 StGB), der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), der Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB) und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) schuldig (unter Freispruch von den Vorwürfen der sexuellen Belästigung und einer weiteren Drohung). Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten (12 Monate vollziehbar, 12 Monate bedingt aufgeschoben, Probezeit 5 Jahre), einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.00 sowie einer Busse von CHF 500.00. Zudem wurde die Zivilforderung dem Grundsatz nach gutgeheissen. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Obergericht des Kantons Zürich und beantragte Freispruch von den Vorwürfen des Raubes und der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie eine milde Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragte die vollumfängliche Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. Die I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigte am 3. Dezember 2019 die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Raubes, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Drohung, mehrfacher Beschimpfung und Ungehorsams vollumfänglich. Bei der Strafzumessung bildete das Gericht für das schwerste Delikt, den Raub (Art. 140 Ziff. 1 aStGB), eine hypothetische Einsatzstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe (Tatverschulden am untersten Rand des Rahmens bei vergleichsweise geringer Gewalt, Ausnützung körperlicher Überlegenheit, Fehlen direkter Bereicherungsabsicht und leicht bis mittelgradig verschuldensmindernder Persönlichkeitsstörung). Diese wurde in Anwendung des Asperationsprinzips um 12 Monate für die mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern (Ausnützung des Altersunterschieds und der Vertrauensstellung über zwei Jahre) sowie um 2 Monate für die Drohung geschärft (Zwischentotal Tatkomponente: 20 Monate). Aufgrund der Täterkomponente, namentlich der Vorstrafen (unter anderem einer einschlägigen Verurteilung wegen Art. 187 StGB aus 2004), wurde die Strafe um 4 Monate auf insgesamt 24 Monate Freiheitsstrafe erhöht. Der Vollzug wurde im Umfang von 12 Monaten aufgeschoben (Probezeit 5 Jahre, 12 Monate zu vollziehen; Anrechnung von 46 Tagen Haft). Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.00 und die Busse von CHF 500.00 wurden bestätigt, das Smartphone definitiv eingezogen und ein fünfjähriges Kontakt- und Rayonverbot (Art. 67b StGB) angeordnet.