Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 60
Vollzug: bedingt
Nach einem Streit über unkorrekte Mietquittungen packte der Beschuldigte den beim Vermieter angestellten Geschädigten am Hals, schlug ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht und liess erst von ihm ab, als dieser zu Boden gegangen war.
Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung und versuchter Nötigung zum Nachteil eines Angestellten des väterlichen Cafés schuldig gesprochen. Nach einem Gespräch über unkorrekt ausgestellte Mietquittungen für einen Parkplatz sprang der Beschuldigte plötzlich auf, packte den Geschädigten am Hals und schlug ihm mit der Faust auf die rechte Augenbraue, worauf dieser vom Stuhl fiel; am Boden liegend schlug er weiter auf ihn ein. Zudem drohte er ihm, das Lokal bis Ende Monat zu räumen, 'sonst bringe ich dich um'. Ärztlich dokumentiert wurden eine mit Naht versorgte 2 cm lange Rissquetschwunde an der rechten Augenbraue, eine schienungsbedürftige Verstauchung des linken Knöchels, multiple Hämatome an Hals, Schulter, Schläfen und Arm, Petechien am Bauch und Brustbein sowie eine gelockerte Zahnstellung. Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.- aus, mangels Vorstrafen bei neutraler Täterkomponente. Der Beschuldigte bestritt im Berufungsverfahren die Taten vollumfänglich; das Kantonsgericht erachtete die durch ärztliche Befunde, Fotodokumentation und Zeugenaussagen (Polizei, Nachbarn) gestützten Angaben des Geschädigten als glaubhaft und bestätigte Schuldspruch und Strafe vollumfänglich; die Berufung wurde abgewiesen.