Fall PE20.023091

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Est vaudois
Urteilsdatum: 25.08.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • besondere Gefährlichkeit/Grausamkeit
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 60

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Nachdem ihn ein Autofahrer mit fremdenfeindlichen Beschimpfungen bedacht und ihm einen Faustschlag versetzt hatte, riss der Beschuldigte diesen zu Boden und trat ihm mehrfach gegen Hinterkopf, Nacken und Rippen, wodurch dieser ein Schädeltrauma, eine Fingerfraktur sowie mehrere Prellungen erlitt.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Drohung zum Nachteil eines ihm unbekannten Autofahrers schuldig gesprochen, mit dem er zuvor in einen Verkehrsstreit (Auto gegen Velofahrer) geraten war. Der Autofahrer hatte den Beschuldigten zunächst fremdenfeindlich beschimpft und ihm sodann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt (Rötung am Ohr). Der Beschuldigte packte ihn daraufhin am Arm, brachte ihn zu Fall und trat ihm mehrfach gegen den Hinterkopf, den Nacken und die Rippen, während dieser am Boden lag; anschliessend beschimpfte er ihn weiter und drohte ihm mit den Worten, sein Sohn sei Polizist und werde sich um ihn kümmern. Ärztlich dokumentiert wurden ein Schädeltrauma, eine Fraktur der zweiten Fingerphalanx links, eine Nackenprellung sowie Prellungen von Brustkorb und Bauch. Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 10.- aus (für die Beschimpfung wurde von einer Strafe abgesehen, da Retorsion auf schwere Beleidigungen), wobei das erhebliche Verschulden berücksichtigt wurde, sich an einem am Boden liegenden älteren Mann vergriffen zu haben. Sowohl der Autofahrer als auch der Beschuldigte legten (erfolglos) Berufung ein; das Kantonsgericht verneinte eine Notwehrsituation zugunsten des Beschuldigten, da dieser sich statt der Flucht bewusst für die Konfrontation entschieden hatte, und bestätigte Schuldspruch und Strafe vollumfänglich.

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