Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 60
Vollzug: bedingt
Nach einem eskalierenden Ehestreit packte der Beschuldigte seine Ehefrau mit einer Hand im Nacken und drückte ihren Kopf nach vorne zu Boden, wodurch sie mit dem Gesicht im Teppich landete und Nackenschmerzen erlitt.
Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Nach einem den ganzen Tag andauernden Streit über Ferienpläne beschimpfte er sie, worauf sie ihn mit dem Bademantel der gemeinsamen Tochter ins Gesicht schlug; er packte sie daraufhin mit einer Hand im Nacken und drückte ihren Kopf nach vorne, sodass sie mit dem Gesicht im Teppich landete. Sie klagte über Nackenschmerzen, suchte aber keine ärztliche Behandlung auf; bei der Intervention der Polizei waren keine sichtbaren Verletzungen feststellbar. Von einem separat anklagten Vorwurf jahrelanger psychischer Gewalt (2014-2017) wurde er freigesprochen bzw. das Verfahren wurde diesbezüglich eingestellt. Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 400.- (hohes Einkommen) aus, mangels Vorstrafen bei neutraler Täterkomponente. Der Beschuldigte bestritt im Berufungsverfahren die Vorsätzlichkeit; das Kantonsgericht bestätigte den Schuldspruch (zumindest im Sinne des Eventualvorsatzes) sowie Strafe und bedingten Vollzug vollumfänglich; die Berufung wurde abgewiesen.