Fall PE24.001211

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Lausanne
Urteilsdatum: 03.09.2024
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: stumpfer/gefährlicher Gegenstand
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 6 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits um einen freilaufenden Hund peitschte der Beschuldigte einer 86-jährigen Nachbarin heftig mit dem am Ende der Hundeleine befestigten Karabinerhaken über den Rücken und drohte ihr wiederholt, sie zu 'schlachten'.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung und Drohung zum Nachteil seiner 86-jährigen Nachbarin schuldig gesprochen. Nachdem sein unangeleinter Hund den Hund der Geschädigten angegangen hatte und diese sich abwandte, um weiterzugehen, peitschte er ihr unvermittelt mit dem am Ende der Hundeleine befestigten Karabinerhaken über den Rücken. Als sie sich vor Schmerz umdrehte, holte er zu einem weiteren Schlag aus; sie flüchtete schreiend, worauf er ihr mehrfach drohte, sie zu 'schlachten', und prahlte, bereits im Gefängnis gewesen zu sein. Ärztlich dokumentiert wurden zwei grosse Hämatome im Rücken-/Lendenbereich (12x6.7cm und 11.5x6cm). Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten (4 Monate Einsatzstrafe für die Körperverletzung, 2 Monate Asperation für die Drohung) sowie eine Verbindungsbusse von CHF 500.- aus, gestützt auf eine einschlägige Vorstrafe (Tätlichkeiten) und fehlende Einsicht. Der Beschuldigte bestritt im Berufungsverfahren die Taten und machte geltend, die Geschädigte verleumde ihn aus rassistischen Motiven; das Kantonsgericht erachtete ihre durch ein ärztliches Attest gestützte Aussage als glaubhaft und bestätigte Schuldspruch, Strafe und bedingten Vollzug vollumfänglich; die Berufung wurde abgewiesen.

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