Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 7 Monate
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte packte eine ihm unbekannte Frau, die ihn auf der Strasse mit ihrem Mobiltelefon fotografierte, unvermittelt am Hals und drückte zu, wodurch sie Würgemale und eine Halsprellung erlitt, mehrwöchige Schmerzen sowie anhaltende Angstzustände; zudem beschimpfte er sie.
Der Beschuldigte, ein in der Schweiz ohne Aufenthaltstitel lebender US-Bürger, wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, mehrfacher Drohung sowie eines Vergehens gegen das Ausländergesetz (illegaler Aufenthalt) schuldig gesprochen. Er hatte eine ihm unbekannte Frau, die ihn mit ihrem Mobiltelefon fotografierte, gegen eine Schaufensterscheibe gestossen und am Hals gewürgt (ärztlich dokumentierte Halsprellung, Hautabschürfungen, mehrwöchige Schmerzen, anhaltende Angstzustände) und beschimpft. Zuvor hatte er seinen früheren Gastgeber bei dessen Auszugsforderung mit einem Eispickel am Hals bedroht und ihn bei einer späteren Begegnung erneut mit dem Tod bedroht. Freigesprochen wurde er (im Zweifel) von Hausfriedensbruch und Tierquälerei zum Nachteil desselben Geschädigten. Wegen zweier einschlägiger Vorstrafen (Tätlichkeiten/Drohung 2020 und 2021) und ungünstiger Prognose widerrief das Bezirksgericht den 2020 gewährten bedingten Vollzug und sprach eine unbedingte Gesamtfreiheitsstrafe von 210 Tagen sowie eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30 (für die Beschimpfung) aus; zudem wurde die Landesverweisung für fünf Jahre angeordnet. Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch (einschliesslich der Qualifikation als einfache statt blosse Tätlichkeit) sowie Strafe, Vollzug und Landesverweisung vollumfänglich und wies die Berufung des Beschuldigten vollständig ab.