Fall 501 2017 219

Meta-Informationen
Gericht: Juge de police de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 21.11.2017
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: Angriff (Art. 134 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Opfer: 3
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • besondere Gefährlichkeit/Grausamkeit
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 9 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Zusammen mit einem Mitbeschuldigten griff der Beschuldigte nachts grundlos zwei ihm unbekannte Passanten an einer Bushaltestelle an, schlug und trat auf sie ein - ein Opfer verlor zweimal das Bewusstsein -, und setzte den Angriff in zwei weiteren, im Verlauf der Nacht folgenden Konfrontationen fort, wobei eine dritte Person ebenfalls Opfer wurde.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen Angriffs, einfacher Körperverletzung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. In der Nacht des 3. April 2015 verlangten der Beschuldigte und ein Mitbeschuldigter an einer Bushaltestelle in Freiburg von zwei Passanten Zigaretten; grundlos schlug der Beschuldigte einem der beiden ins Gesicht, während der Mitbeschuldigte dem anderen einen wuchtigen Faustschlag versetzte, der ihn bewusstlos werden liess; beide traten anschliessend auf den am Boden Liegenden ein. Die beiden Beschuldigten kehrten in der Folge zweimal zurück und griffen die Opfer sowie eine hinzugekommene dritte Person erneut tätlich an, wobei das erste Opfer ein zweites Mal das Bewusstsein verlor; die Geschädigten erlitten diverse Hämatome, Hautabschürfungen und Schwellungen. Als die Polizei eintraf, flüchtete der Beschuldigte zu Fuss und drohte später einem Polizeibeamten. Das erstinstanzliche Gericht sprach - als vollständig komplementäre Strafe zu zwei späteren, in anderen Verfahren ausgesprochenen Freiheitsstrafen - eine unbedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 10.- aus. Der Mitbeschuldigte, der den ersten schweren Faustschlag versetzt hatte, wurde separat zu 13 Monaten (6 unbedingt, 7 bedingt) verurteilt und focht sein Urteil nicht an. Das Kantonsgericht Freiburg (Cour d'appel pénal) wies die Berufung des Beschuldigten am 09.07.2019 bezüglich der Schuldsprüche vollumfänglich ab und bestätigte den Schuldspruch wegen Angriffs und der weiteren Delikte; bei der Strafzumessung nahm es jedoch eine technische Korrektur der komplementären Gesamtstrafe vor und verurteilte den Beschuldigten neu zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 ½ Monaten (8 mois et demi) sowie zu 10 Tagessätzen unbedingter Geldstrafe à CHF 10.-.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen