Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 30 Monate
Vollzug: teilbedingt
Zusammen mit drei weiteren Personen brachte der Beschuldigte einen ihm unbekannten Passanten zweimal zu Fall und schlug und trat gemeinsam mit den anderen auf ihn ein, während er am Boden lag; dabei traf er ihn mit einer Glasflasche am Kopf (Kopfplatzwunden mit 12 Klammern, Hämatom, leichte Gehirnerschütterung).
Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raubes, Diebstahls, Sachbeschädigung, Hehlerei, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, Nötigung, Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrerer Übertretungen (BetmG, Personenbeförderungsgesetz, kantonales Recht) schuldig gesprochen. Am 31. Oktober 2017 brachte er zusammen mit drei weiteren Personen einen unbekannten Passanten zweimal zu Fall und schlug und trat mit den anderen auf ihn ein, während er am Boden lag, wobei er ihn mit einer Glasflasche am Kopf traf (zwei Kopfplatzwunden mit insgesamt 12 Klammern, Hämatom, leichte Gehirnerschütterung, beschädigtes Mobiltelefon und Jacke im Wert von CHF 950.-). Am 7. September 2018 wurde ein weiteres Opfer von einer Gruppe, der auch der Beschuldigte angehörte, in einer Parkgarage verfolgt und gegen ein Auto gedrückt; nachdem es bereits einen Teil seines Bargelds herausgegeben hatte, durchsuchte der Beschuldigte es und entwendete ihm zusätzlich CHF 1'000.-, die es in der Unterhose versteckt hatte. Daneben wurde der Beschuldigte u.a. wegen Diebstahls eines Portemonnaies und Mobiltelefons (Juli 2018), Hehlerei eines gestohlenen Mobiltelefons, heimlichen Filmens einer Frau in einer öffentlichen Toilette, Nötigung im Rahmen eines weiteren Gruppenübergriffs auf einen Passanten sowie nächtlichen Einbruchs in eine Schule verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht sprach eine Gesamtstrafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe aus (6 Monate unbedingt, 24 Monate bedingt, 3 Jahre Probezeit), eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 10.- sowie eine Busse von CHF 1'000.-, zudem eine obligatorische Landesverweisung für 5 Jahre. Das Kantonsgericht (Cour d'appel pénal) wies die Berufung, mit der der Beschuldigte für den Kopfschlag mit der Flasche nur eine einfache Körperverletzung und für den Raubüberfall nur Diebstahl anerkennen wollte, vollumfänglich ab und bestätigte Sachverhalt, sämtliche Schuldsprüche, das Strafmass sowie die Landesverweisung.