Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 34 Monate
Vollzug: teilbedingt
Nach vorheriger Auskundschaftung und mehreren Versuchen, seine Ex-Partnerin aus der Wohnung zu locken, stürzte sich der Beschuldigte mit maskiertem Gesicht mit vorgehaltenem Messer auf sie; sie ergriff die Klinge mit der Hand, um sich zu schützen (oberflächliche Schnittverletzung), worauf er sie am Nacken packte und mit ihr die Treppe hinunterstürzte, bevor sie sich befreien und fliehen konnte.
Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, übler Nachrede (zwei Geschädigte), falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung, mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Blutalkoholkonzentration), Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Erleichterung des rechtswidrigen Aufenthalts sowie Urkundenfälschung schuldig gesprochen; von Beschimpfung und Drohung wurde er freigesprochen. Am 1. Juni 2016 lauerte der Beschuldigte, nachdem er zuvor die Örtlichkeit ausgekundschaftet und drei Anläufe unternommen hatte, seiner Ex-Partnerin maskiert im Treppenhaus auf und stürzte sich mit vorgehaltenem Messer auf sie; sie ergriff die Klinge mit der blossen Hand, um sich zu schützen, worauf er sie am Nacken packte und mit ihr die Treppe hinunterstürzte, bevor sie sich befreien und flüchten konnte (oberflächliche, nicht hospitalisierungsbedürftige Verletzung). Angesichts der Klingenlänge und der Stichrichtung auf den Bauch bestand eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer schweren, potenziell lebensgefährlichen Organverletzung. In separaten Sachverhaltskomplexen wurde der Beschuldigte zudem wegen eines vorgetäuschten Verkehrsunfalls mit falscher Anschuldigung des Nachbarn, wegen zweier alkoholisierter Fahrten mit grober Verkehrsregelverletzung, wegen Ermöglichung des illegalen Aufenthalts seines Bruders sowie wegen gefälschter Arztzeugnisse verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht sprach eine Gesamtstrafe von 34 Monaten Freiheitsstrafe aus, davon 22 Monate bedingt (4 Jahre Probezeit) und 12 Monate unbedingt, sowie eine teilbedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 50.- (20 bedingt) und eine Busse von CHF 1'000.-. Das Kantonsgericht (Cour d'appel pénal) wies die Berufung, mit der der Beschuldigte für den Messerangriff nur eine fahrlässige einfache Körperverletzung anerkennen wollte und die übrigen Sachverhalte bestritt, vollumfänglich ab und bestätigte sämtliche Schuldsprüche und das Strafmass.