Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 17
Vollzug: bedingt
Bei einer Auseinandersetzung packte der Beschuldigte die Geschädigte am linken Arm und verdrehte ihn, wodurch sie das Gleichgewicht verlor.
Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung von geringer Schwere (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 aStGB) schuldig gesprochen. Bei einer Auseinandersetzung packte er die Geschädigte am linken Arm und verdrehte ihn, wodurch sie das Gleichgewicht verlor; die eigene Tochter der Geschädigten musste eingreifen, um deren Sturz zu verhindern. Der Beschuldigte bestritt durchwegs, den Arm ergriffen zu haben, und machte geltend, die Geschädigte habe sich selbst an seiner Jacke festgeklammert. Das erstinstanzliche Gericht stützte sich auf die Aussagen der Geschädigten sowie einer unbeteiligten Zeugin und sprach eine bedingte Geldstrafe von 17 Tagessätzen à CHF 60.- sowie eine Busse von CHF 250.- aus. Das Kantonsgericht (Cour d'appel pénal) wies die Berufung, mit der der Beschuldigte vollständigen Freispruch verlangte, vollumfänglich ab und bestätigte Sachverhalt, Schuldspruch und Strafmass.