Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 160
Vollzug: bedingt
Nach einem verbalen Streit mit seinem Nachbarn wegen dessen Hundes schlug der Beschuldigte diesem mehrfach mit der Faust ins Gesicht und auf den Kopf, auch als sich dieser in eine Hecke flüchtete (Ohrring ausgerissen, blutende Ohrverletzung, mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit); als die herbeigeeilte Tochter des Nachbarn eingriff, versetzte er auch ihr einen so wuchtigen Faustschlag ins Gesicht, dass sie das Bewusstsein verlor und sich zwei Schneidezähne brachen.
Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich wegen einfacher Körperverletzung (zwei Geschädigte) sowie Beschimpfung schuldig gesprochen. Am 22. Juni 2023 eskalierte ein verbaler Streit mit seinem Nachbarn wegen dessen Hundes: Nachdem dieser dem Beschuldigten ins Gesicht geschlagen hatte, schlug der Beschuldigte ihm eine Vielzahl von Faustschlägen gegen Kopf und Gesicht, auch als sich der Geschädigte bereits in eine Hecke geflüchtet hatte und sich mit dem Arm zu schützen versuchte (T-Shirt zerrissen, Ohrring ausgerissen, blutende Ohrverletzung, Hämatome, Kratzer, rund zwei Monate Arbeitsunfähigkeit). Als die Tochter des Geschädigten eingriff, um ihren Vater zu schützen, beschimpfte sie der Beschuldigte und versetzte ihr - nachdem sie ihn zuvor mit Schlägen und einer Sandale bewehrt hatte, um ihn abzuwehren - einen derart wuchtigen Faustschlag ins Gesicht, dass sie bewusstlos zu Boden ging und sich zwei obere Schneidezähne brach. Das erstinstanzliche Gericht verneinte eine Notwehrsituation, bejahte hinsichtlich der Tochter zumindest Eventualvorsatz und sprach eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à CHF 30.- sowie eine Busse von CHF 1'000.- aus, zudem Genugtuungen von CHF 3'000.- bzw. CHF 6'000.- an die beiden Geschädigten. Das Kantonsgericht (Cour d'appel pénal) wies die Berufung, mit der der Beschuldigte vollständigen Freispruch (u.a. gestützt auf Notwehr) anstrebte, vollumfänglich ab und bestätigte Sachverhalt, Schuldsprüche und Strafmass.