Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 19.06.2024
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Handel
Deliktsertrag: 4960
Deliktsdauer (Monate): 17
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Betäubungsmittel:
  • Marihuana, 5.8kg, gemisch
  • Haschisch, 9.7kg, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Nein
Bandenmässig (lit. b): Ja
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte baute von März 2021 bis Juli 2022 zusammen mit seinem Geschäftspartner in den Räumen seiner Firma THC-haltigen Hanf an (drei kleinere Ernten mit 105 g sowie zweimal rund 570 Pflanzen ohne verwertbare Ernte), verkaufte 676 g Marihuana für Fr. 4'960.– an drei Abnehmer und besass bei der Hausdurchsuchung 5,16 kg Marihuana und 9,67 kg Haschisch zum Weiterverkauf.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der heute 30-jährige Schweizer Beschuldigte, Mediamatiker und Geschäftsführer einer IT-GmbH, betrieb mit seinem Geschäftspartner B. zunächst einen legalen CBD-Handel. Wegen finanzieller Schwierigkeiten (Übersättigung des CBD-Markts, Covid) stiegen die beiden spätestens im März 2021 auf THC-haltigen Hanf um. In den Büroräumen der Firma bauten sie in einer Indooranlage Drogenhanf an (drei Ernten im Mai 2021, Oktober 2021 und Januar 2022 mit mindestens 105 g verkaufsfertigem Marihuana); im Februar/März und im Sommer 2022 zogen sie in neuen Räumen je rund 570 Pflanzen auf, wobei die erste Aufzucht einem Spinnmilbenbefall zum Opfer fiel und die zweite bei der Hausdurchsuchung vom 14. Juli 2022 sichergestellt wurde. Von März 2021 bis Juli 2022 (rund 17 Monate) verkaufte der Beschuldigte insgesamt 676 g Marihuana für Fr. 4'960.– an drei Abnehmer (u.a. dreimal 100 g zu je Fr. 500.–); bei der Hausdurchsuchung waren die beiden im Mitbesitz von 5'155.7 g Marihuana und 9'674 g Haschisch (total 14,8 kg) zum Weiterverkauf, die von Dritten beschafft worden waren. Der Beschuldigte war für die Räumlichkeiten, die Abnehmerkontakte und Übergaben zuständig, B. für den Anlagenbetrieb; die Erlöse dienten der Deckung der gemeinsamen Schulden aus dem CBD-Geschäft. Eine Abhängigkeit bestand nicht. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Bezirksgericht Zürich, 8. Abteilung, sprach den Beschuldigten am 19. Juni 2024 (DG230167) des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a, c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. b BetmG (Bandenmässigkeit) schuldig und bestrafte ihn mit 18 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt (154 Tage Haft angerechnet). Von der Verlängerung der Probezeit der Vorstrafe von 2019 sah es ab, auf eine Ersatzforderung verzichtete es; die Betäubungsmittel wurden eingezogen, die Barschaft von Fr. 957.95 zur Kostendeckung verwendet. Die Einsatzstrafe setzte es auf 15 Monate fest und erhöhte sie wegen der Delinquenz während laufender Probezeit um 3 Monate. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Nur der Beschuldigte erhob Berufung. Er beantragte den Freispruch vom Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 lit. b BetmG und eine Verurteilung wegen mehrfachen Vergehens nach Art. 19 Abs. 1 lit. a, c und d BetmG zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen (eventualiter 12 Monate Freiheitsstrafe bedingt). Er bestritt die Bandenmässigkeit (nur ein einmaliger grosser 'Coup' geplant, keine Arbeitsteilung) sowie die Herkunft der sichergestellten Drogen aus einer Ersternte. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Das Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, bestätigte am 29. August 2025 den Schuldspruch samt Bandenmässigkeit (stabile, intensive Zusammenarbeit als Team über mehr als ein Jahr, mehrere Anbauzyklen, faktische Gewinnaufteilung). Strafrahmen 1 bis 20 Jahre. Objektiv sprachen die weiche Droge, die sehr geringe Eigenproduktion, der kleine Abnehmerkreis und das unraffinierte Vorgehen zugunsten, der Besitz von 14,8 kg und der hochprofessionelle Anbau von zweimal 570 Pflanzen zulasten; das Verschulden sei noch leicht, die Einsatzstrafe mit der Vorinstanz 15 Monate. Die nicht einschlägige Vorstrafe von 2019 (Raub etc., 14 Monate Freiheitsstrafe und 75 Tagessätze bedingt) und die Delinquenz während der Probezeit erhöhten um 3 Monate; das späte Zugeständnis an der Hauptverhandlung sowie Reue und Einsicht wurden mit 2 Monaten strafmindernd berücksichtigt. Das Obergericht bestrafte den Beschuldigten mit 16 Monaten Freiheitsstrafe und gewährte in Abweichung von der Vorinstanz den bedingten Vollzug mit einer Probezeit von 5 Jahren (günstige Prognose: neue Erwerbstätigkeit, Lernprozess, kein Anbau-Equipment mehr, Mittäter nicht mehr in der Schweiz, prägende Untersuchungshaft). Die Berufungskosten wurden zu sieben Achteln dem Beschuldigten auferlegt.

Bemerkungen

Vorinstanz BG Zürich DG230167 (Mittäter B. im Verfahren DG230168). Felder = Vorinstanz (18 Mt. unbedingt); OG SB240391: 16 Mt. bedingt, Probezeit 5 J. Betm: Marihuana 5'832 g Gemisch (5'155.7 g sichergestellt + 676 g verkauft; die 105 g aus Eigenanbau sind in den Verkäufen enthalten), Haschisch 9'674 g Gemisch (gemäss Anklage; das OG hält 9'858 g für erstellt, bleibt aber wegen Immutabilität bei der angeklagten Menge); keine Reinheitsangaben. Rolle Handel (Hauptmenge Besitz zum Weiterverkauf und Verkäufe, daneben Anbau). deliktsertrag = Verkaufserlös Fr. 4'960.–; deliktsdauer rund 17 Monate gemäss OG. Score 0 (einziger Schuldspruch). Geständnisrabatt: OG mindert für spätes Zugeständnis/Reue um 2 Monate. Nationalität CH (Schweizer Staatsbürger, im Thurgau geboren).

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